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GUT ZU WISSEN:
Wo landen eigentlich Ihre Zuzahlungen?
Bei der Krankenkasse!

Wohin fließen die Zuzahlun­gen?

Die Zuzahlungen, die Sie leis­ten, gehen direkt an Ihre Krankenkasse und tragen zur Finanzierung des Ge­sundheitssys­tems bei. Sie helfen damit, die Kosten für Arzneimittel, ärztliche Behandlungen und andere medi­zinische Leistungen zu decken. Die Zuzahlung verbleibt nicht
in der Apotheke.


 Wer entscheidet, welches Arzneimittel Sie erhalten?

Wenn Sie ein Rezept in der Apotheke einlösen, bestimmt meist Ihre Krankenkasse, welches Medikament Sie bekommen. Durch Rabattverträge mit Herstellern sind Apotheken verpflichtet, bestimmte Medikamente abzugeben. Die Apotheke achtet darauf, dass der Wirkstoff identisch ist.


Was sind Rabattverträge?

Rabattverträge sind Vereinbarun­gen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern, die festlegen, welche Medikamente bevorzugt abgegeben werden, wobei diese je nach Krankenkasse variieren. Patienten können jedoch auf vollständig eigene Kosten ein Wunschmedikament wählen. Eine Aufrechnung sieht das Gesetz nicht vor!

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